Der gesetzliche Hintergrund der Beauftragten




Ein Unternehmen ist im Wesentlichen eine Organisation, die mit Ihrer Umgebung in vielfältige Wechselwirkung tritt. Diese Wechselwirkungen können sich auf das Außenverhältnis als auch auf das Innenverhältnis beziehen.
Auf Grund von „Basispflichten“ der Organisation bzw. der darin handelnden Personen unterliegt jedes Unternehmen bestimmten Anforderungen rechtlicher und tatsächlicher Natur. Darunter versteht man unter anderem die:

  • Informationspflicht (Pflicht sich über die aktuelle Gesetzeslage zu Informieren....)
  • Organisationspflicht (Pflicht die Organisation so zu gestalten, dass ein bestimmungsgemäßer Betrieb sichergestellt ist)
  • Fürsorgepflicht (Pflicht die Mitarbeiter vor Schaden zu schützen)
  • ....


Dabei handelt es um sehr hochstehende Rechtsgüter die es zu schützen gilt, aus denen sich oben genannte Pflichten ergeben. Das sind zum Beispiel:

  • Die körperliche Unversehrtheit => Verfassung Artikel 2 Abs. 
  • Schutz der natürlichen Existenzgrundlagen => Wasserrecht, Immissionsschutzgesetz, Bodenschutz und andere
  • ...


Das bedeutet, dass laut Gesetz im Zweifelsfall die obengenannten Rechtsgüter der Produktivität vorzuziehen sind. In der betrieblichen Praxis ist das nicht immer so.
Es ist eine Eigenschaft des Menschen, Grenzrisiken und Wahrscheinlichkeiten falsch einzuschätzen. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Vorschriften und Gesetzen geschaffen welche alle handelnden Personen in die Pflicht nehmen.
Zur Unterstützung des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer hat der Gesetzgeber einige Funktionen als  „Betriebsbeauftragte“ geschaffen.


Was bringt es Ihrem Unternehmen?

Ein effektives, angepasstes System in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gewässerschutz und Immissionsschutz kann für Ihr Unternehmen z.B. folgende Vorteile bringen:

  • Rechtliche Absicherung, insbesondere des Unternehmers und der Verantwortungsträger des Unternehmens durch Erfüllung der gesetzlichen Anforderung.
  • Kostensenkung durch
  • Verringerung der Ausfalltage (Arbeitssicherheit),
  • Günstigere Wasserrechnung durch optimierte Verfahren (Wasserrecht), 
  • Geringere Investitionssummen durch Anwendung optimaler Reinigungsprozesse (Immissionsrecht)
  • Vermeidung von Engpässen in den Bereichen Personal, Ver- und Entsorgung durch den Zwang zur Optimierung der Prozesse
  • Kostenvermeidung durch die Einbeziehung gesetzlicher Vorschriften und neuer Techniken bereits in die Planung / Beschaffung von Betriebsmitteln, Betriebsgebäuden oder sonstigen Anlagen,
  • Signalisierung von Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Öffentlichkeit, des Kunden und der Aufsichtsbehörde,
  • Die Verantwortlichkeit des Einzelnen wird gefordert und gefördert.
  • Optimierung von Arbeitsprozessen durch Hinterfragen von betrieblichen Gegebenheiten.


Betrachten Sie die gesetzlichen Fordrungen als Herausforderung und Anregung Ihr eigenes Unternehmen zu optimieren.

 

Kontakt

Haben Sie Fragen? Oder interessieren Sie sich für unsere Leistungen? Dann kontaktieren Sie uns einfach per Telefon oder E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen.
Tel. 0 79 77 / 91 99 42
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zum Seitenanfang